„Mit fachkundigen Händen zurück zu mehr Wohlbefinden.“
Unterschiede zwischen Masseuren
Da es immer wieder zu Missverständnissen zwischen den jeweiligen Berufsgruppen kommt, möchte ich hier etwas Licht ins Dunkel bringen. Hier ein kurzer Überblick inklusive der gesetzlich festgelegten Unterrichtseinheiten (UE der Ausbildung) …
Welche Masseure gibt es ?
Am gesunden Körper
► Gewerblicher Masseur (895 UE)
Am kranken Körper
► Medizinischer Masseur (1.890 UE inkl. Elektrotherapie)
► Heilmasseur (2.690 UE insgesamt)
Wer darf kranke Menschen behandeln ?
Heilmasseure (HM) decken generell die komplette physikalische Therapie ab wie die klassische Heilmassage, Faszientechnicken, Triggerpunktmassage, manuelle Lymphdrainage, Bindegewebsmassage, Segmentmassage, Akupunktur (ohne Nadeln), Ultraschall, Thermobehandlungen wie Wärmepackungen / Kältepackungen (z.B. Moor, Munari, etc.) sowie die Fußreflexzonenmassage zu Heilzwecken.
Der Heilmasseur kann neben seiner noch detaillierteren, hochqualifizierteren Ausbildung, zusätzlich selbstständig arbeiten.
Medizinische Masseure (MM) sind die Vorstufe, das starke Fundament für die Weiterbildung zum Heilmasseur. MM arbeiten immer nur als Angestellte im Spital, beim Arzt, im physikalischen Institut oder ähnlichen Instituten.
Die Ausbildung zum MM und anschließend jene zum HM werden mit einer staatlichen, kommissionellen Prüfung abgeschlossen.


Gewerbliche Masseure haben eine viel kürzere Ausbildung als MM & HM. Sie dürfen ausschließlich gesunde Personen behandeln, um deren Körper weiterhin vorsorglich zu betreuen. Das heißt, dass bei Schmerzen am Körper der gewerbliche Masseur Sie nicht therapieren darf.
Gewerbliche Masseure dürfen ausschließlich vorbeugend (präventiv) Menschen betreuen!
Gewerbliche Masseure und im Grunde genommen alle anderen Berufsgruppen, wie z.B. Thai-Masseure, Kosmetiker, Fußpfleger, Esoteriker / Energetiker, usw. benötigen deshalb keinen Verordnungsschein vom Arzt, da der Kunde (und nicht Patient) ausschließlich vorbeugend zu Gast ist. Es wird keine Anamnese durchgeführt, noch Kontraindikationen oder Vorerkrankungen besprochen.
Das kann zu fatalen Fehlern führen. Wenn man dies als Patient / Kunde nicht weiß, man Schmerzen und/oder Bewegungseinschränkungen, u.Ä. hat, müssten jene Berufsgruppen darauf hinweisen, dass sie dafür nicht die Ausbildung, sowie die gesetzliche Befähigung haben, um Behandlungen durchzuführen.
Im Falle eines Unfalles bei der Behandlung, einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes aufgrund einer Behandlung, o.Ä. würde die Haftpflichtversicherung (falls vorhanden) des Anbieters nicht greifen, da etwas durchgeführt wurde, das nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Somit hätten Sie als Kunde keine Absicherung im Falle des Falles. Die Behandlung erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
Physiotherapeuten und Ergotherapeuten bieten manchmal ebenfalls o.a. Behandlungen von MM & HM an, sind jedoch aufgrund ihrer Ausbildung nur teilweise und nicht annähernd so ausführlich in jenen Bereichen geschult, die der Heilmasseur vollumfassend erlernt hat. Ihre Kernkompetenzen liegen in anderen Bereichen, sind jedoch zur Verbesserung und Unterstützung zu meiner Therapie, wenn nötig, sehr wichtig.